Nicht einsam - gemeinsam gegen Sozialabbau
08. Sep 2010
 

SBB

SBB Im Sommer des Jahres 2004 erhob sich eine Protestwelle im ganzen Land. Von Magdeburg ausgehend, fanden bald in hunderten Städten Proteste mit zusammen über 100.000 Teilnehmern statt. Die protestierenden Menschen beriefen sich auf die Montagsdemonstrationen von 1989. Sie protestierten gegen die, von der "Agenda 2010" eingeleitete und von "Hartz IV" fortgeführte, fundamentale Wandlung unseres Sozialstaats in einen, durch Verarmung und Diskriminierung gekennzeichneten Almosenstaat.

Am 4. April 2005 trafen sich in Templin zahlreiche Vertreter von Montagsdemonstrationen aus brandenburger Städten. Aus diesem ersten Treffen gründete sich die Soziale Bewegung Land Brandenburg. Bis heute finden alle 2 bis 3 Monate Koordinierungstreffen in wechselnden brandenburger Städten statt.

Unter anderem, wurden dort die folgenden Grundsätze erarbeitet und verabschiedet.

Grundsätze unserer Zusammenarbeit

Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB)


1. Ziele und Grundsätze unserer Zusammenarbeit

1. Ziele: Beendigung der Politik des Sozialabbaus, Rücknahme der unsozialen "Reformen" (Hartz IV und Agenda 2010) und Beseitigung aller sozialen Missstände. Ersetzung durch eine Politik, die es verdient, sozial und gerecht genannt zu werden. Aufzeigen möglicher und zeitgemäßer politischer Alternativen. Unsere politischen Gegner sind die Vertreter der neoliberalen und unsozialen Politik.

2. Grundsätze: Demokratisch, antifaschistisch und antirassistisch sowie parteiunabhängig. Wir streben die Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften (Verbänden, Organisationen und Parteien) an, die mit unseren Zielen - auch in Teilen - konform gehen und bereit sind, gemeinsam mit uns gegen die jetzige unsoziale Politik zu kämpfen. Gewalt als politisches Mittel lehnen wir ab.

3. Um diese Ziele und Grundsätze mit landes- und bundesweiter Wirkung bekannt zu machen, kommt einer wirksamen und aufklärenden Öffentlichkeitsarbeit höchste Bedeutung zu.


2. Mitgliedschaft

1.
Es können alle Initiativen, Aktionsgruppen, Vereinigungen, Bündnisse und Organisatoren von Montags-
und anderer Demos gegen Sozialabbau aus Brandenburg beitreten, indem sie diese Grundsätze unserer
Vereinigung anerkennen und in ihrer Tätigkeit umsetzen. Jede Stadt/Gemeinde kann jedoch nur einmal
vertreten werden.

2. Für Parteien ist ein Beitritt nicht möglich.


3. Struktur / Organisation

1.
Die SBB ist ein (offenes) Bündnis aus Bürgerinitiativen und Bündnissen gegen Sozialabbau im Land Brandenburg.

2. Unsere Organisationsform ist mit dem Beginn unserer Arbeit, der freiwillige Zusammenschluss unter Beibehaltung der lokalen Selbstständigkeit.

3. Unsere Zusammenarbeit wird neben unseren regelmäßigen Treffen (Vollversammlungen) auch über das Internet (geschlossene Mailliste) organisiert (siehe Anhang 1: Leitlinien zur Nutzung unserer Internetlisten).

4. Unsere gemeinsamen Aktivitäten und Aktionen werden durch Abstimmung in der Mitgliedervertretung, d.h. durch einen stimmberechtigten Vertreter pro Mitgliedsinitiative, beschlossen. Dabei ist eine Mehrheit (75 %) erforderlich. Dies kann durch Internetabstimmung oder auf unseren Treffen geschehen. Mitgliedsinitiativen, die über keinen Internetzugang verfügen, sind über Internetabstimmungen zu informieren.

5. Gäste sind auf unseren Treffen, sofern keine Einwände (Antrag auf Abstimmung) gegen sie vorliegen zulässig. Sie können Rederecht, aber kein Stimmrecht erhalten.

6. Die Mitglieder dieses Bündnisses stehen in Eigenverantwortung, die genannten Ziele in ihrer Arbeit vor Ort umzusetzen. Dabei haben die Bedingungen aus Punkt 2 dieses Abschnitts Vorrang.

7. Zur Koordinierung unserer Aktivitäten wurde eine Koordinierungsgruppe (fortan als KG bezeichnet) geschaffen. Sie wird aus Personen unserer Mitgliedsinitiativen für einen zu definierenden Zeitraum gewählt. Diese haben festgelegte Aufgabenfelder. Entscheidungen (außer Pressemitteilungen) bedürfen jedoch der Abstimmung durch die Mitgliedervertretung.

8. Das öffentliche Auftreten findet unter der Bezeichnung "Soziale Bewegung Land Brandenburg" (SBB) statt. Öffentliche Statements im Namen der SBB dürfen nur durch die Mitgliedervertretung autorisierte Personen (u.a. KG) abgegeben. Pressemitteilungen unter diesem Namen bedürfen der Abstimmung in der KG. Personen, die die Positionen 1.1 bis 1.3 anerkennen, dürfen sich öffentlich zur SBB bekennen.

9. Änderungen oder Zusätze in dieser Erklärung können nur durch Antrag an die Mitgliedervertretung und durch Abstimmung nach Punkt 4 dieses Abschnitts erfolgen.


4. Mitarbeit in der deutschlandweiten Koordinierung

1.
Die SBB erkennt die beiden derzeitig existierenden Koordinierungen an.

2. Die SBB ist zur Mitarbeit in beiden bereit und möchte hierbei zusammenführend wirken. Über die Teilnahme an deutschlandweiten Aktionen entscheidet die SBB in jedem Einzelfall nach Punkt 4; Abschnitt 3, wobei die Teilnahme der Einzelmitglieder freiwillig bleibt (siehe Punkt 2, Abschnitt 3). Bei dieser Entscheidung sollten Kriterien wie gemeinsame Ziele und Inhalte sowie Öffentlichkeitswirksamkeit Vorrang davor haben, welche Koordinierung der Ausrichter ist!

3. Jedem Mitglied unseres Bündnisses steht es frei, bei einer Entscheidung der SBB gegen eine Teilnahme an einer überregionalen Aktion als Einzelgruppe teilzunehmen (Punkt 2, Abschnitt 3).

4. Unser langfristiges Ziel ist eine einheitliche Führung der Deutschen Sozialen Bewegung.


5. Ausschluss

1.
Bei schweren, vorsätzlichen Verstößen gegen die Grundsätze dieser Erklärung, die so maßgeblich sind, dass unserem Bündnis schwerer Schaden zugefügt wird, kann das entsprechende Mitglied ausgeschlossen werden. Dabei ist zu klären, ob der Verstoß durch eine Einzelperson oder eine Gruppe zu verantworten ist.

2. Folgender Verfahrensweg ist dabei einzuhalten: Antrag auf Ausschluss; Anhörung des Mitglieds; Abstimmung durch die Mitgliedervertretung.


Storkow, den 06. Januar 2007




Verfasst von Michael am Donnerstag, 17. Mai 2007 (671 Aufrufe)
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