
Kundgebung vor dem Eberswalder Jobcenter
Mit einer Kundgebung vor dem Jobcenter informierte die „Eberswalder Montagsdemo“ am Dienstag, den 9. Februar 2010, über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen. Dass im Urteil deren Festlegung nun für verfassungswidrig erklärt wird, wurde als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Mit Schildern „500 Euro Eckregelsatz“ stellten die Montagsdemonstranten ihre Anforderung an ein menschenwürdiges Existenzminimum, das ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht, öffentlichkeitswirksam dar.
In diesem Zusammenhang wurde für die bundesweite Bündnisplattform geworben, die einen Eckregelsatz von 500 Euro, sowie einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde fordert.
Bericht der "Märkischen Oderzeitung".

Bericht vom Aktionstag in Eberswalde
Im Vorfeld des Aktionstages fand in Eberswalde eine Stadtverordnetenversammlung statt. Ute Frey von Eberswalder Montagsdemo nutzte die Gelegenheit zu einer Einwohnerfrage. Sie protestierte dagegen, dass aktuell wieder die Preise für den Tierpark steigen und schilderte die untragbare Situation der Hartz IV - Betroffenen als Aufschwung in Armut. Sie forderte die Stadtverordneten dazu auf, sich für die Erhöhung der Regelleistung auf 500 Euro und dessen Anpassung an die Preisentwicklung einzusetzen.
Am Aktionstag, dem 29.10.07 wurden an einem Infostand vor dem Arbeitsamt Flugblätter zum Aktionstag und Gespräche mit den "Kunden" des Arbeitsamtes und mit den Vorübergehenden geführt.
Foto: Infosstand vor dem Arbeitsamt.
"Infostand vor dem Arbeitsamt"
Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages am 29.10.07, werden wir in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, vor dem Arbeitsamt in Eberswalde mit einem Infostand auftauchen. Wir wollen mit den Betroffenen reden und Flugblätter verteilen. Bereits am 25. 10. 07 werden wir mit einer Gruppe von Montagsdemonstranten in der Stadverordnetenversammlung über die Hauptforderungen des Aufrufs für den Aktionstag auftreten.
Arbeitslosengeld II: Erhöhung des Regelsatzes
Wir fordern die Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 420 Euro für Erwachsene und die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche von 60 % auf 80 %.
Begründung:
Einer Studie der Universität Bonn zufolge reicht der Hartz-IV-Regelsatz nicht aus, um Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen zu ernähren. Die Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung der Universität Bonn sollte endlich neben der Opposition auch und gerade die Regierung zum Handeln bewegen.
Das eigentliche Problem liegt in der Festsetzung des Hartz-IV-Regelsatzes, die auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 2003 erfolgte und die Preissteigerungen der letzten vier Jahre nicht erfasst.
Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II müssen diese praktisch vorfinanzieren und erhalten dadurch eine Grundsicherung, die nicht den realen alltäglichen Bedarf abdeckt. "Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen." so die Studie.
Da Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren nur 80 Prozent des Regelsatzes erhalten, Kinder unter 14 Jahren gar nur 60 Prozent, treten die daraus resultierenden Probleme bei ihnen besonders deutlich hervor. Für 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die auf oder unter Sozialhilfeniveau leben, sind keine ausreichenden Regelsatzleistungen für Gesundheit, Ernährung, Schulsachen und Bildung vorgesehen. Handlungsbedarf ist längst überfällig und dringend angebracht.
Wir fordern die Mitglieder aller politischen Parteien auf, sich für diese Forderung einzusetzen!
3 Fragen an den Kreistag:
Frank Töpfer
Freienwalder Straße 21
16225 Eberswalde
Einwohnerfrage in der Kreistagssitzung am 12.09.07
Sehr geehrter Herr Ihrke,
werte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,
Für mich ist dies heute der erste, sicher aber nicht der letzte Auftritt in diesem neuen Haus. Es ist schön in einem modernen Haus zu arbeiten und zu tagen. Das gönnen wir den Mitarbeitern der Kreisverwaltung und den Abgeordneten.
Wer aber ohne Not stolze und teure Bauten errichtet, der muss auch die vielen kleinen und nicht weniger wichtigen Aufgaben erfüllen können. Das scheint für den Landkreis ja auch kein Problem zu sein.
Der Kreishausneubau wurde um 1,1 Millionen teurer? Kein Problem – das sind ja nur 3 % der Bausumme. Die Finanzwirtschaft des Landkreises ist ja ein leuchtendes Vorbild für andere Landkreise. Der Landkreis kommt ohne Kredite aus, während andere Millionen Schulden haben. Aber Anfang 2006 wurde das Sozialticket gestrichen, weil der Landkreis die notwendigen 70.000 € jährlich angeblich nicht finanzieren konnte. Wie geht das zusammen?
Offensichtlich ist es keine Frage des Geldes, ob ein Sozialticket gewährt wird, sondern eine Frage des politischen Willens. Warum geht es dann anderswo? Im Landkreis Lübben wurde im Mai dieses Jahres ein Sozialticket beschlossen, dass noch weitergehende Leistungen beinhaltet, als das bis letztes Jahr im Barnim gültige. Sie wissen auch, dass landesweit für ein Bürgerbegehren schon mehr als 26.000 Unterschriften gesammelt wurden mit der Forderung, im Land Brandenburg ein Sozialticket einzurichten.
Die auf Hartz IV und andere Sozialleistungen Angewiesenen sind vom gesellschaftlichen Leben weitgehend abgeschnitten, weil sie sich den öffentlichen Personennahverkehr nicht leisten können. Andererseits entstehen kaum zusätzliche Kosten, wenn in einem Bus einige Passagiere mehr zum halben Preis mitfahren.
Ich frage Sie deshalb:
Wollen Sie sich nicht doch entschließen, das Sozialticket im Landkreis wieder einzurichten? Gerade jetzt erfolgt die Aufstellung des Haushaltes für 2008, d.h. jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, die Weichen für ein Sozialticket ab 1. Januar 2008 zu stellen.