Nicht einsam - gemeinsam gegen Sozialabbau
08. Sep 2010
 
Texte

Die Wahrheit in Zahlen


Der Leiter des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V., Paul.M. Schröder, hat die ganze schörkellose Wahrheit über Hartz IV wie folgt zusammengefasst:
  • Im Haushaltsjahr 2009 wurden vom Bund und den Kommunen insgesamt 46,7 Milliarden Euro auf Grundlage des SGB II (Hartz IV) ausgegeben - und zwar brutto und einschließlich der Verwaltungskosten des Bundes und der Kommunen.

  • Ohne die Verwaltungskosten des Bundes und der Kommunen wurden insgesamt 41,9 Milliarden Euro ausgegeben.

  • Und: Von diesen 46,7 bzw. 41,9 Milliarden Euro entfielen knapp 29,4 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II,
  • das Sozialgeld,
  • die befristeten Zuschläge (nach Bezug eines höheren Arbeitslosengeldes gemäß SGB III; gemäß § 24 SGB II),
  • die Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II).

Bei durchschnittlich 6,725 Millionen hilfebedürftigen SGB II-Leistungsempfänger/innen (vorläufiger Jahresdurchschnitt 2009) heißt dies:
  • Im Haushaltsjahr 2009 wurden von Bund und Kommunen pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich 4.367 Euro oder knapp 364 Euro pro Monat
  • für das Arbeitslosengeld II,
  • das Sozialgeld,
  • die befristeten Zuschläge,
  • die Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II) ausgegeben.

Davon entfielen knapp 193 Euro pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft und Monat bzw. 2.312 Euro im Haushaltsjahr 2009 (insgesamt 15,6 Milliarden Euro) auf das (verfassungswidrig ermittelte) Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die befristeten Zuschläge (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Beiträge zur Sozialversicherung).

Wer Angesichts dieser Zahlen von Leistungskürzungen spricht, sollte nicht in Parlamente gewählt werden, sondern stattdessen vor Gericht gestellt werden. Wegen unterlassener Hilfeleistung und Volksverhetzung.
Verfasst von Michael am Montag, 08. März 2010 (186 Aufrufe)
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Texte

Hartz IV verfassungswidrig!

Schallende Ohrfeige für die Regierung!


Am 09. Februar 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgendes Urteil:
(Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 5/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010,(Hervorhebungen durch Sabine Podewin)
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Pressemitteilung BverfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005

Urteil BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Und was kommt jetzt?


Die Regierenden haben bereits Aufstellung genommen, wie z.B. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie deutete noch im Gerichtssaal an, dass die Entwicklung auch in Richtung Gutscheinsystem gelenkt werden könnte. Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sprach sich für Sachleistungen aus. Der „Wirtschaftsweise“ Wolfgang Franz, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, fordert gar eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent auf 251 Euro monatlich.
Von diesen Angriffen auf den Sozialstaat sind neben den 6,5 Millionen Hartz IV-Betroffenen weitere 5,5 bis 6,5 Millionen Menschen betroffen, z.B. Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Geringverdiener und Aufstocker sowie Wohnungslose. Erwerbstätige müssen weitere Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerungen fürchten - immer verbunden mit der mehr oder weniger offenen Drohung mit Hartz IV.

Deshalb fordern wir:

500 Euro Eckregelsatz (ohne Druck und Sanktionen)

10 Euro Mindestlohn (lohnsteuerfrei)

30-Stunden-Woche (bei vollem Lohnausgleich)



Verfasst von Sabine und Frank am Sonntag, 14. Februar 2010 (218 Aufrufe)
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Texte Pressemitteilung der SBB - (Jüterbog, den 07.02.2010) -

Am 9.2.2010 steht das Bundesverfassungsgericht vor einer Entscheidung welche weitreichende konsequenzen für unsere Gesellschaft hat.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet zumindestens für die Hartz-IV- Eckregelsätze der Kinder ein im Sinne der Betroffenen ein positives Urteil.

Fünf lange Jahre hat es gedauert bis den Opfern der so genannten Arbeitsmarktreformen, welche von den Hartz-Parteien (SPD/GRÜNE/CDU/CSU/FDP) bis heute getragen wurden und bis heute noch befürwortet werden, nämlich den unschuldigen Kindern von Hartz-IV-Eltern endlich das zugestanden wird, was für eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig ist.

Die Opfer, das heisst die unschuldigen Kinder und deren Bedarfssätze, stehen zwar im Mittelpunkt der Entscheidung, doch die Erhöhung dieser Bedarfssätze bringen automatisch das so genannte "Lohnabstandsgebot" in die öffentliche Diskussion.

Fünf Jahre nach seiner Einführung am 1. Januar 2005 hat sich Hartz-IV, wie von den Hartz-Parteien gewünscht, zu einem Lohnsubventionssystem für Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und Öffentlicher Dienst entwickelt.

Hartz-IV ermöglichte es ihnen Löhne entlang der Sittenwidrigkeitsgrenze zu senken. Den Restbetrag, das bisschen was nötig ist zum Existenzminimum, "zahlt der Steuerzahler". Genau jener Steuerzahler welcher den Empfängern von Hartz-IV-Leistungen, moralin-triefend und sanktions-bedrohend, vorgehalten wird um ihn zu zwingen Hungerlohn-Jobs anzunehmen.

Der Steuerzahler, der diese Praxis "gerecht" findet, sollte bedenken das er mit dieser Haltung der Senkung seiner eigenen Löhne zustimmt.

Wir, die Soziale Bewegung Land Brandenburg, fordern in einem ersten Schritt die Erhöhung des Regelsatzes auf 500,- ¤ (repressionsfrei), eine Senkung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden und einen Mindestlohn von 10,- ¤ die Stunde (Netto).

500 - 30 - 10

lautet unsere Losung.
Das dazu notwendige Geld muss über steuerliche Umverteilung zur Verfügung gestellt werden. Nichtregierungsorganisationen wie attac und viele andere fordern schon lange solche Umverteilungsprozesse (Tobinsteuer, Börsenumsatzsteuer usw.).

Wir fordern die Menschen in unserem Lande auf, sich nicht länger von solchen Begriffen wie "Reichensteuer" in die Irre und gegeneinander ausspielen zu lassen. Denn die Grenze dessen was als "reich" zu bezeichnen ist, wird von den Gegnern der Umverteilung ganz bewusst niedrig angesetzt um so die politische Umsetzbarkeit zu verhindern.
Verfasst von Michael am Sonntag, 07. Februar 2010 (218 Aufrufe)
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Pressemitteilungen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Urteilsverkündung in Sachen "Hartz IV".
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 96/2009 vom 19. August 2009)
  • am 9. Februar 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
[ Quelle: Bundesverfassungsgericht ]

Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Konsequenz hätte dass der Regelsatz des SGB II (Hartz-IV) nach oben korrigiert werden müsste, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf den durch Hartz-IV geschaffenen Niedriglohnsektor. Anders gesagt der derzeitige Niedriglohnsektor wäre in dieser Form nicht mehr zu halten. Die Kapital- und Wirtschaftslobbyisten werden nervös.

Je näher dieser Termin rückt desto mehr nimmt die Hetze der Konzernmedien zu! (Z.B. BR und FAZ)

Die Zunahme dieser unverschämten Diffamierungen beweisen letztlich das die mit der Einführung von Hartz-IV abgegebene Begründung "Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe, gibt den Sozialhilfeempfängern eine neue Chance Fuß auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fassen und ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau.", nicht weiter ist als eine unverschämte Lüge.

Nicht nur, dass von den "Kinderfreunden" der so genannten "Volksparteien", eine explosionsartige Zunahme der Kinderarmut billigend, quasi als Kollateralschaden, in Kauf genommen wurde ist ein Skandal aller ersten Ranges und offenbart einen menschenverachtenden Zynismus der Akteure, sondern auch die Zunahme von "Beschäftigungsverhältnissen" (von Arbeitsverhältnissen wird ja gar nicht mehr geredet), welche teils vom Staat teils vom "Arbeitgeber" bezahlt werden (1,3 Millionen Aufstocker) die die betroffenen Menschen gar nicht ablehnen können und ihnen überdies keine Perspektiven auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen bieten und sie somit auf immer und ewig in den repressiven Mechanismen der Hartz-Verwaltung gefangen halten, offenbaren die Lüge mit welcher die Menschen seit Jahren indoktriniert werden.

In der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik gibt es den bekannten Begriff des gerechten Lohnes, der geeignet sein muss
"Sein und den Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten"
(Zitat aus Gaudium et spes, 67; zum Argument päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompedium der Soziallehre der Kirche, Freiburg: Herder, 2006, 302). [ Quelle: Nachdenkseiten ]

Für uns als Betroffene ist es mehr als spannend, weil existenziell, zu beobachten auf welche Seite sich der erste Senat des Bundesverfasungsgerichts schlagen wird. Zu wissen, das Verfassungsrichter auch "nur" Menschen sind die auf vielfältigste Weise in ein Geflecht von Beziehungen und Abhängigkeiten eingebunden sind, macht uns Angst.

Denn wir haben die bittere Erfahrung machen müssen das die allermeisten Menschen gar nicht wissen von was wir reden wenn wir unseren Protest artikulieren.

Stichwort: - Kindergelderhöhung ab 2010 -
Zitat eines Passanten: "Freut Euch doch, da habt ihr 20,- ¤ mehr"
Die Realität: Den Kindern von Hartz-IV-Empfängern wird das Kindergeld vom Regelsatz abgezogen.

Verfasst von Michael am Montag, 25. Januar 2010 (253 Aufrufe)
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Pressemitteilungen ... was angeblich nicht da ist.
Der Staat, der für den sozialen Frieden zuständig ist, hat gute Arbeit geleistet. Man erzählt uns heute schon wieder die gleichen "Märchen" wie im Jahre 2003.
Ich erinnere an das Jahr 2003 als ein gewisser Herr Schöder die "Agenda 2010" verkündete. Die Reformhysterie stand auf ihrem Gipfelpunkt und "Gürtel enger schnallen" war angesagt. Zum Wohle des "Standort Deutschland".
Es waren sieben fette Jahre zwischen 2003 und 2009 für die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, wenn man sie mit den vorangegangenen sieben Jahren 1996 bis 2002 vergleicht. Der reale Zuwachs an Einkommen im Periodenvergleich belief sich auf rund 843 Mrd Euro. Dagegen konnte das Arbeitnehmerentgelt nur um knapp 193 Mrd Euro zulegen also nur um 23 % der Unternehmens- und Vermögenseinkommen (Abb. 14855). Dabei verteilt sich das Arbeitnehmerentgelt zudem auf eine ungleich größere Anzahl von Arbeitnehmern, als die Kapitaleigner und Hauptbegünstigten der Unternehmens- und Vermögenseinkommen zählen (wenn man die kleinen Sparer mal ausklammert).

[ www.jjahnke.net ]
Was hat es gebracht?
Es ist nun schon wieder "Gürtel enger schnallen" angesagt!
Ich meine, das Geld sollte nun endlich dort geholt werden wo es ist!
Verfasst von Michael am Mittwoch, 06. Januar 2010 (286 Aufrufe)
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