Seit sich, aufgrund der Klage des von Hartz-IV betroffenen Bürgers Thomas Kalley, das Bundesverfassungsgericht mit dem Zustandekommen des erbärmlichen
Hunger-Regelsatzes von Hartz-IV beschäftigen muss, wird das
ganze Ausmaß des Betrugs der rot/grünen Regierung, deren schwarz/gelben Helfershelfern der "Opposition" und dem gleichgeschalteten Medienchor der "Ruck-Reformhysteriker", an den zu Bittstellern und Schmarotzern degradierten Arbeitslosen, immer deutlicher.
(Michael Maurer, Soziale Bewegung Land Brandenburg, und
Verein für soziale Selbstverteidigung - Jüterbog)
Hierzu zitieren wir die Seite von Tacheles e.V.:
"Es ist klar geworden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Kinderregelleistungen, sondern genauso die Erwachsenen Regelleistungen prüfen wird. Die Regierungsvertreter sind wohl in der Anhörung ziemlich ins Schleudern gekommen und die willkürliche Festlegung der Regelleistung ist offenbar geworden. Dazu gibt es auf der Seite eines Tachelesprozessbeobachters
einen sehr umfassenden Bericht.
Ferner haben wir auf der Tachelesseite eine umfangreiche Stellungnahme einer von dem Kläger eingebrachten Stellungnahme veröffentlicht, aus der das Ausmaß und die Details der Manipulationen der Bundesregierung öffentlich werden, diese ist
hier zu finden.
Außerdem ein Grußwort und auch Kurzeinschätzung des Klägers Thomas Kalley an die soziale Bewegung und Betroffenen unter dem Motto: „
Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich“.
Schließlich noch eine erste Kurzeinschätzung von mir dazu auf der Tachelesseite, in der es um erste politische Einschätzungen geht und aber auch um die Frage, inwieweit Überprüfungsanträge jetzt Sinn machen.
Zur Frage der Überprüfungsanträge eine vorläufige Einschätzung der rechtlichen Lage:
- Es gab am 20. Oktober eine mündliche Erörterung und keine Urteilsverkündung. Der Ausschluss eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X über § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III gilt damit nicht ab dem 20. Oktober, wie wir es zunächst auf der Tachelesseite eingeschätzt hatten, sondern erst ab Urteilsverkündung, voraussichtlich im Januar 2010. Es ist demnach weiterhin bis zur Urteilsverkündung möglich Überprüfungsanträge zu stellen!
- Weiterhin sind die Chancen gestiegen, dass das BVerfG feststellt, die Regelleistungen seien verfassungswidrig und auch für die Vergangenheit neu zu bemessen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, rechtzeitig einen Überprüfungsantrag zu stellen oder neu erlassene Bescheide mit Widerspruch anzugreifen, um etwaige Ansprüche rückwirkend zu sichern.
Wir werden nun die bereits veröffentlichten Überprüfungsanträge überarbeiten und an die neue Situation anpassen. Außerdem werden wie sie um Musterwidersprüche gegen neu erlassene laufende Bescheide und gegen abgelehnte Überprüfungsanträge ergänzen sowie die zugehörigen Verfahrenstipps bereitstellen.
Mehr dazu hier.
"
Hierzu eine kurze Anmerkung dazu von
Harald Thome:
Die Stellungnahme ist vielfältig brisant, darin wird offenbar und ist hervorragend rausgearbeitet, dass die rot/grüne Bundesregierung von vorneherein die Höhe der Regelleistungen in den Leistungssystem SGB II/SGB XII auf 345 €
politisch festgelegt hat und sich diese Festlegung hinterher
pseudowissenschaftlich hat belegen lassen.
Ebenso brisant ist, dass diese Festlegung
von allen im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Deutscher Verein durchgewunken wurde und vielmehr vom Letzteren sogar mit Verweis auf „
Bedarfsdeckung durch die Regelleistungen” noch im Okt. 2008 die Empfehlungen zur Krankenkost noch
drastisch (durch Empfehlung) gekürzt wurden.
Noch brisanter ist, dass dadurch offensichtlich wird,
dass die Bundesregierung die bewusste Unterfinanzierung von fast 8 Mio. SGB II / SGB XII – Beziehern geplant hat und diesen Menschen ihre Würde, ein Teil ihres Lebens und ihrer Lebenszeit und für die Kinder ihre Zukunftsaussichten beraubt hat.
Diese Unterfinanzierung soll nun auch noch fortgesetzt werden, in dem medial und als Essenz von dem Erörterungstermin am 20. Okt. bei Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in weiten Teilen der Berichterstattung weiterhin
nur von den zu niedrigen Kinderregelleistungen gesprochen wird, die Erwachsenenregelleistungen gerne
unter den Tisch fallen. Aber auch diese sind wesentlicher Bestandteil des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Siehe die Berichterstattung auf der Tacheleseite.